EXPERTISE
Schwerpunktmäßig befasse ich mich mit strafrechtlichen Vorwürfen. Dabei begleite ich Sie in allen Verfahrensstadien: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu den Rechtsmitteln.
Auch während des Strafvollzugs vertrete ich Sie und sorge für die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Polizei steht vor der Tür. Was sollten Sie jetzt tun?
Sie haben eine Vorladung der Polizei bekommen? Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Die Polizei durchsucht Ihr Zuhause? Dann beachten Sie dringend diese 4 Punkte:
Sofort anrufen! Bestehen Sie sofort darauf, Ihren Rechtsanwalt anzurufen. Sie erreichen mich immer unter meiner Notfallnummer 0176 8334-1065.
Schweigen! Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei und Dritten. Gehen Sie niemals ohne vorherige Beratung zu Vernehmungsterminen.
Widersprechen! Man kann nicht alles ohne Ihre Zustimmung durchführen. Verneinen Sie daher alle gegen Sie gerichteten Maßnahmen.
Nichts unterschreiben! Verweigern Sie die Unterzeichnung von Protokollen und Erklärungen.
ALLGEMEINES STRAFRECHT
Der allgemeine Teil des Strafrechts bildet die Basis des Strafrechts. Er gilt, wenn nicht spezialgesetzlich geregelt, für alle Delikte des Strafrechts.
RAUB UND EIGENTUMSDELIKTE
Eigentumsdelikte wie Raub, Diebstahl oder Sachbeschädigung richten sich gegen das Eigentum einer Person. Der wirtschaftliche Wert spielt dabei keine Rolle. Darin liegt der zentrale Unterschied zu Vermögensdelikten wie Betrug oder Erpressung: Das Vermögen steht hier im Mittelpunkt.
KÖRPERVERLETZUNG UND TOTSCHLAG
Körperverletzung umfasst die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung von Personen. Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen, ohne dass Mordmerkmale erfüllt sind.
DROGENDELIKTE
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den allgemeinen Umgang mit als Rauschmittel eingestuften Substanzen. Strafbar ist beispielsweise der unerlaubte Besitz, der Erwerb, die Einfuhr, der Handel, die Herstellung oder die schlichte Weitergabe von Betäubungsmitteln. Der Konsum ist nicht strafbar. Strafbar ist allerdings die notwendigen vorgelagerten Handlungen des Erwerbs oder der Herstellung sowie der Besitz.
SEXUALSTRAFRECHT
Darunter fallen Delikte wie der sexuelle Übergriff, die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung. Ebenso der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie der Erwerb, die Verbreitung und der Besitz kinderpornografischer Schriften.
DELIKTE IM STRASSENVERKEHR
Meistens sind dies Straftaten, die im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto oder Fahrrad begangen werden. Beispielsweise: Fahrerflucht, Alkohol am Steuer oder fahrlässige Tötung im Zuge eines riskanten Überholmanövers. Insbesondere Verkehrsverstöße der „Raserszene“ werden hart bestraft.
STRAFBEFEHL
Bei dieser besonderen Verfahrensform findet keine mündliche Hauptverhandlung statt – dennoch gibt es ein rechtskräftiges Urteil. Bei vermeintlich eindeutigen Vergehen greifen Staatsanwaltschaften und Gerichte oft auf dieses Verfahren zurück. Die Urteile können von Fahrverbot, Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zur Bewährung reichen.
Ab Zustellung bleiben zwei Wochen, um darauf zu reagieren. Kontaktieren Sie deshalb sofort Ihren Rechtsanwalt!
KONTAKT
Michael A. Glogowski
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